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  • Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen Massageausbildung Body&Soul

    1 Geltungsbereich

    (1) Für alle Verträge und die hiermit verbundenen Leistungen zwischen der Massageaus-bildung BNS (Rechtssitz Köln) als Anbieter und dem Kunden als Kursteilnehmer gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltenden Fassung.

    (2) Die Leistungen des Anbieters stehen sämtlichen natürlichen Personen offen, soweit diese geschäftsfähig sind. Spezielle Kenntnisse oder sonstige Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistungen sind nur insoweit erforderlich, wenn dies im Rahmen einer Kurs- oder Leistungsbeschreibung explizit ausgeschrieben wird.

    2 Vertragsschluss

    (1) Alle Angebote des Anbieters sind unverbindlich und freibleibend.

    (2) Kursanmeldungen des Kursteilnehmers gelten als verbindlich im Sinne des § 145 BGB, sofern die Anmeldung in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgt (Brief, FAX, E-Mail oder über die online-Anmeldefunktion auf der Internetseite der Massage-ausbildung BNS).

    (3) Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kursteilnehmer kommt zustande durch die Annahme des Angebotes des Kursteilnehmers durch den Anbieter. Die Annahme kann ausdrücklich durch eine kurze Bestätigung in schriftlicher bzw. elektronischer Form erfolgen oder auch konkludent, insbesondere durch das Übermitteln einer Rechnung i.S.d. § 14 Abs. 4 UStG. Der Anbieter wird, insbesondere bei Vertragsschlüssen außerhalb von Geschäftsräumen und Fernabsatzverträgen, dem Kursteilnehmer nach Annahme der Anmeldung unverzüglich sämtlicher Vertragsinhalte zur Verfügung stellen.

    (4) Der Kursteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen ihm gegenüber auch in elektronischer Form gestellt werden dürfen, soweit diese im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen i.S.d. Abs. 3 entsprechen.

    (5) Die Annahme durch den Anbieter begründet dessen Verpflichtung zur Durchführung des gebuchten Kurses. Darüber hinausgehende Leistungen sind, soweit nicht im Einzelfall gesonderte Vereinbarungen getroffen werden, grundsätzlich nicht vom Anbieter geschuldet. Hierzu zählen insbesondere etwaige mit der Durchführung des Kurses verbundene Anlässe, wie etwa die An- und Abreise, Übernachtungen oder die Verpflegung vor Ort.

    3 Zahlung der Kursgebühren

    (1) Der Kursteilnehmer ist zur Vergütung der Kursgebühr des von ihm gewählten Kursangebotes verpflichtet. Die Höhe der Kursgebühr kann unter www.massageausbildung-bns.de/ausbildung/kurspakete den jeweiligen Kursangeboten in der jeweils aktuell geltenden Fassung entnommen werden.

    (2) Die Vergütung der Kursgebühr berechtigt zur Teilnahme am Kurs. Die Vergütung erfolgt durch Überweisung der Kursgebühr auf die Kontoverbindung des Anbieters. Etwaig hierbei anfallende Bankgebühren trägt der Kursteilnehmer.

    (3) Die Kursgebühr wird mit Zugang der Rechnung fällig und ist innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen ab Rechnungserhalt an den Anbieter zahlbar. Erfolgt die Anmeldung weniger als 14 Kalendertage vor dem geplanten Beginn des Kurses, so ist die Kursgebühr zur sofortigen Zahlung fällig. Als Zahlung gilt dabei nicht der Zeitpunkt der Zahlungsanweisung, sondern die Wertstellung auf dem Bankkonto des Anbieters.

    (4) Kommt der Kursteilnehmer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Anbieter zu dessen Ausschluss von der Teilnahme an den Kurseinheiten bis zur vollständigen Zahlung berechtigt. Darüber hinaus stehen dem Anbieter weitergehende gesetzliche Ansprüche wie insbesondere die Geltendmachung von Verzugszinsen zu. Das Recht zur Aussprache einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 7 Abs. 4 dieser Bestimmungen bleibt für den Anbieter hiervon unberührt.

    (5) Sämtliche Leistungen des Anbieters sind als sog. anerkannte berufsbildende Maßnahmen von der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit.

    4 Fördermöglichkeiten bei der Teilnahme an Kursen und Lehrinhalten

    Der Anbieter weist den Kursteilnehmer darauf hin, dass seine Kursangebote und Lehrinhalte als sog. staatlich anerkannte Maßnahmen der Berufsbildung grundsätzlich förderfähig sein können (z.B. durch das Job Center oder etwa durch Bildungsschecks). Die Förderfähigkeit als solche resp. deren Umfang hängt dabei von der individuellen Situation des Kursteilnehmers und der Prüfung des Sachverhalts durch die Förderstelle ab, insbesondere übernimmt der Anbieter keine Garantie für die Bewilligung von Fördermitteln oder Zuschüssen. Dem Kursteilnehmer ist bekannt, dass er in jedem Fall persönlich zur Vergütung der vollen Kursgebühr verpflichtet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Kurs-gebühren nur teilweise gefördert werden oder eine zunächst bewilligte Förderung von der Förderstelle ganz oder teilweise widerrufen wird.

    5 Verhinderungen im Krankheitsfall/Hinweise auf Versicherungsmöglichkeiten

    (1) Ist dem Kursteilnehmer infolge einer Erkrankung oder aufgrund einer anderen kurzfristigen Verhinderung die Teilnahme am Kurs unmöglich, so bleibt er gleichwohl zur Vergütung der vereinbarten Kursgebühr verpflichtet. Im Fall einer Erkrankung, verpflichtet sich der Kursteilnehmer, dem Anbieter unverzüglich seine Verhinderung mitzuteilen und diese auf Verlangen durch ein ärztliches Attest zu belegen. Im Falle einer krankheitsbedingten Verhinderung an der Kursteilnahme, hat der Kursteilnehmer die Möglichkeit, maximal einen ausgefallenen Termin bei Buchung eines 15-Tage-Paketes sowie maximal zwei ausgefallene Termine bei Buchung eines 25-Tage-Paketes zu wiederholen. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Wiederholung.

    (2) Der Anbieter weist darauf hin, dass dem Kursteilnehmer zur Absicherung seiner Zahlungsverpflichtung aus der Kursteilnahme sowie ggf. weiterer Aufwendungen (z.B. Zug, Flug, Hotel) im Falle der Säumnis des Kurses die Möglichkeit des Abschlusses einer sogenannten „Seminar-Versicherung“ offensteht. Der Abschluss einer derartigen Versicherung hat auf eigene Rechnung und im eigenen Namen des Kursteilnehmers zu erfolgen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, ob und inwieweit eine etwaig abgeschlossene Versicherung im Schadensfall tatsächlich eintrittspflichtig ist.

    6 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung gemäß § 312d BGB

    (1) Nach Vertragsschluss bei Fernabsatzverträgen sowie sonstigen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht gemäß §§ 312b, 312c i.V.m. §§ 13, 355 BGB für Verbraucher ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

    (2) Der Widerruf ist in Schriftform oder Textform zu richten an: Frau Yvonne Sandner-Jenkins, Massageausbildung BNS, Matthias-Brüggen-Straße 130, 50829 Köln. E-Mail: info@massageausbildung-bns.de.

    (3) Im Falle des Widerrufs sind die wechselseitig empfangenen Leistungen einander zurück zu gewähren nach Maßgabe der §§ 355 Abs. 3, 357 BGB.

    (4) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kursteilnehmer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Kursteilnehmers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.

    7 Rücktrittsrecht/Vertragsänderungen/Kündigung aus wichtigem Grund

    (1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich. Ein Rücktritt innerhalb der Widerrufsfrist wird zugunsten des Kursteilnehmers als Widerruf des Vertrages behandelt.

    (2) Änderungen und Abweichungen von Kursinhalten und –abläufen sind möglich, soweit diese für den Kursteilnehmer nicht unzumutbar sind. Eine Zumutbarkeit liegt insbesondere bei solchen Abweichungen und Änderungen vor, welche das Erreichen des Kursziels nicht gefährden. Entsprechendes gilt für Änderungen der Person des Dozenten. Die Auswahl der Dozenten steht im freiem Ermessen des Anbieters, soweit verschiedene Dozenten zur Durchführung eines Kurses gleichermaßen geeignet sind.

    (3) Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Kursausfall erhält der Kursteilnehmer einen Anspruch auf einen Ausweichtermin. Weitere Ansprüche des Kursteilnehmers bestehen nicht.

    (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für Anbieter und Kursteilnehmer unberührt. Der wichtige Grund ist in der Kündigung anzugeben.

    Ein Recht des Anbieters zur außerordentlichen Kündigung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kursteilnehmer den Ablauf der Schulungen nicht unerheblich stört oder bei sonstigem groben Fehlverhalten gegenüber dem Anbieter oder anderen Kursteilnehmern. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht weiterhin, wenn kursausführende Dozenten ersatzlos ausfallen, mithin Ersatzdozenten nicht vorhanden sind.

    8 Force Majeure/Befreiung von der Leistungspflicht/Kursausfall

    (1) Im Falle höherer Gewalt werden beiden Parteien von ihren jeweiligen Leistungspflichten befreit.

    (2) Die Parteien sind sich einig, den Vertrag im Fall höherer Gewalt mitsamt seinen wechselseitigen Rechtspflichten solange ruhen zu lassen, bis die höhere Gewalt wieder entfallen und eine Fortsetzung des Vertrages möglich ist.

    (3) Der Anbieter ist berechtigt, bei einem Kursausfall, welcher nicht auf höherer Gewalt beruht, insbesondere bei Erkrankung des Dozenten, oder zu geringer Teilnehmerzahl, die Kursveranstaltung gegen volle Erstattung bereits gezahlter Rechnungsbeträge auch kurzfristig (14 Tage vor Beginn des Seminars) abzusagen. Im Falle einer Kurs-absage erstattet der Anbieter den Rechnungsbetrag, es sei denn, der Kursteilnehmer wünscht ausdrücklich eine Umbuchung. Weitergehende Ansprüche des Kursteilnehmers an den Anbieter sind ausgeschlossen, es sei denn der Anbieter, seine Angestellten oder Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig.

    9 Qualifikationen

    (1) Die Kursteilnehmer erhalten, soweit dies Bestandteil des jeweiligen Kursangebotes ist, nach vollständiger Absolvierung eines Kurses Qualifikationen in Form von Zertifikaten und/oder Urkunden. Als vollständige Absolvierung gilt die Teilnahme an wenigstens 85% der Einheiten des jeweiligen Kurses in Verbindung mit der erfolgreichen Absolvierung der vorgesehenen Abschlussprüfung.

    (2) Die Prüfungsgebühr sowie eine Ausfertigung des Zertifikates oder der Urkunde sind im Kurspreis enthalten.

    (3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Anerkennung einer Qualifikation durch die Krankenkassen.

    10 Hinweise bei Therapien der Kursteilnehmer und für die Ausübung von Heilberufen

    (1) Kursteilnehmer, die sich in ärztlicher Behandlung bzw. Therapie befinden, sollten vor Anmeldung mit dem Arzt oder Therapeuten klären, ob eine Teilnahme am Kursangebot möglich und/oder zu verantworten ist. Meldet sich ein Kursteilnehmer gleichwohl an, obwohl eine Kursteilnahme kontraindiziert ist, ist der Kursteilnehmer nicht berechtigt, aus diesem Grund den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

    (2) Der erfolgreiche Abschluss eines Kurses i.S.d. § 9 Abs. 1 alleine berechtigt nicht zur Ausübung von Tätigkeiten, welche den in den Heilberufsgesetzen (HeilBerG) der Länder aufgezählten Berufsgruppen vorbehalten sind.

    11 Wohlverhaltens- und Rücksichtnahmepflichten/Rechtsfolgen bei Verstößen

    (1) Die Kursteilnehmer sind eigenverantwortlich für ihr Verhalten, sowohl gegenüber dem Anbieter als auch gegenüber anderen Kursteilnehmern.

    (2) Die Kursteilnehmer sind im Sinne der Erreichung der Kursziele nach Treu und Glauben zur Rücksichtnahme und zum Wohlverhalten gegenüber dem Anbieter und anderen Kursteilnehmern verpflichtet. Hierzu zählen insbesondere die rechtzeitige Anwesenheit bei Unterrichtsbeginn sowie das Unterlassen von Störungen der Unterrichtseinheiten. Trotz Ermahnung fortgesetzte Störungen des Unterrichts führen zum Ausschluss des Kursteilnehmers von der weiteren Teilnahme an der betreffenden Unterrichtseinheit. Sofern ein Kursteilnehmer wegen Fehlverhaltens wiederholt von Unterrichtseinheiten ausgeschlossen werden muss, ist der Anbieter berechtig, das Unterrichtsverhältnis gemäß § 7 Abs. 4 dieser Vertragsbestimmungen außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall behält der Anbieter seinen Anspruch auf vollständige Zahlung der Kursgebühren, unbeschadet eines etwaigen Anspruchs auf Schadensersatz.

    12 Urheberrechte

    (1) Vom Anbieter im Rahmen der Kursdurchführung ausgehändigte Lehrmaterialien dienen ausschließlich der privaten Nutzung der Kursteilnehmer zur Erreichung der Kurs-ziele. Die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder anderweitige öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt, sofern der Anbieter nicht zuvor ausdrücklich einwilligt.

    (2) Aufzeichnungen in Bild und/oder Ton während der Kurseinheiten sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Einwilligung des Anbieters erlaubt, sofern die Nutzung der Aufzeichnungen zu privaten und nichtkommerziellen Zwecken dient. Zuwiderhandlungen werden straf- und/oder zivilrechtlich verfolgt.

    13 Haftung des Anbieters

    (1) Der Anbieter haftet für sämtliche Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer eigenen fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Entsprechendes gilt für die Verletzung von Kardinal-pflichten.

    (2) Der Anbieter haftet für sonstige Schäden, die auf einer eigenen grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

    (3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer Kardinalpflicht handelt. In diesem Fall gilt Abs. 1 entsprechend.

    14 Datenschutz

    (1) Mit der Anmeldung erklärt sich der Kursteilnehmer mit der Erhebung und Verarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten einverstanden, die für den Vertragsschluss, dessen Erfüllung und Abwicklung erforderlich sind.

    (2) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Einhaltung der jeweils aktuell gültigen datenschutzrechtlichen und anderweitig geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

    (3) Eine Datenweitergabe an Dritte findet ohne vorherige Zustimmung des Kursteilnehmers nicht statt.

    (4) Die Einwilligung zur Datenerhebung kann durch den Kursteilnehmer jederzeit widerrufen werden.

    (5) Im Übrigen wird ergänzend hierzu auf die Informationsblätter zum Datenschutz sowie die Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite verwiesen.

    15 Schlussbestimmungen

    (1) Für alle Rechtsbeziehungen mit der Massageausbildung BNS ist deutsches Recht anwendbar. Dies gilt gegenüber Verbrauchern aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union nur insoweit, als dass dadurch günstigere Rechte aus dem Heimatland des Verbrauchers nicht abbedungen werden.

    (2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

    (3) Erfüllungsort für sämtliche Vertragsverpflichtungen ist Köln.

    (4) Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abkehr vom Schriftformerfordernis selbst.

  • Kursname
    Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen
    Uhrzeiten:
    Ausgebucht