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Staatliche Förderungen für deine Ausbildung

Eine Karriere in der Wellness-Branche ruft: Nutze die diversen Fördermöglichkeiten und starte als Massagetherapeut/in durch!

Einleitung – Worum geht es?

Der Erhalt einer staatlichen Förderung kann dazu beitragen, einen Teil der Gesamtkosten Ihrer Weiterbildung zu decken. Der erstattungsfähige Anteil variiert je nach Art der Förderung.

Zur Erleichterung Ihrer Aus- und Weiterbildung kooperieren wir mit staatlichen Kostenträgern, um eine teilweise Rückerstattung Ihrer Weiterbildungskosten zu ermöglichen. Als anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte sind wir in der Lage, diverse Formen der Förderung für unsere KursteilnehmerInnen zu akzeptieren.

Sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen und somit förderungsberechtigt sind, können Sie nach einem Beratungsgespräch an einer offiziellen Beratungsstelle des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes Fördermittel für Ihre Weiterbildung erhalten.

Bitte beachten Sie folgendes bei der Beantragung und Ausstellung der Förderungsmittel:

In den Unterlagen zur Förderung muss „Massageausbildung Body&Soul“ als Weiterbildungsstätte vermerkt sein und vor Beginn Ihres Kurses bei uns eingereicht werden. Ihr Eigenanteil an den Kosten muss vor Kursbeginn von Ihnen als KursteilnehmerIn geleistet werden. Dieser Eigenanteil ist nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nicht mit Rabatten kombinierbar.

1. Der Bildungsscheck (NRW)

In Nordrhein-Westfalen stellt der Bildungsscheck eine bedeutende Chance für Menschen und Unternehmen dar, die in ihre Bildung und Weiterentwicklung investieren möchten. Diese Initiative des Landes zielt darauf ab, sowohl Einzelpersonen als auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihrer Weiterbildung finanziell zu unterstützen.

Einzelpersonen, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können eine Kostenübernahme von bis zu 50% für ihre Weiterbildungsmaßnahmen beantragen. Hierbei wird der Zuschuss jedoch auf maximal 500€ begrenzt. Dies kann insbesondere für gering qualifizierte Einzelpersonen, ältere Bürger, Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit im Ausland absolvierten, in Deutschland jedoch nicht anerkannten Berufsabschlüssen, von Vorteil sein.

Kleine und mittlere Unternehmen können ebenfalls von diesem Angebot profitieren. Sie haben die Möglichkeit, für ihre Mitarbeiter Bildungsschecks zu beantragen, um so die Weiterbildung ihrer Belegschaft zu fördern. Ein Unternehmen kann pro Jahr bis zu zehn solcher Schecks erhalten. Dabei ist zu beachten, dass maximal ein Bildungsscheck pro Mitarbeiter ausgestellt wird. Dies unterstützt die Unternehmen dabei, ihre Mitarbeiter fortzubilden und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhöhen.

Ein zentraler Schritt im Prozess der Beantragung eines Bildungsschecks ist ein persönliches Beratungsgespräch. Dieses muss an einer autorisierten Beratungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden und zwingend vor Beginn der angestrebten Weiterbildung stattfinden. Aktuell ist es noch nicht möglich, den Bildungsscheck online zu beantragen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig um einen Termin zu bemühen und sich über die notwendigen Unterlagen, wie einen gültigen Lichtbildausweis und einen aktuellen Einkommensteuerbescheid, zu informieren.

Nach erfolgreicher Beantragung und Erhalt des Bildungsschecks kann dieser bei der gewählten Weiterbildungsstätte eingereicht werden. Die Institution wird dann die Förderung in Höhe von 50% der Weiterbildungskosten (bis zu einem Maximum von 500€) bei der zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen beantragen.

Kurz zusammengefasst:

  • Bildungsscheck NRW unterstützt Einzelpersonen und KMUs finanziell bei Weiterbildung.
  • Einzelpersonen: 50% Kostenübernahme, begrenzt auf maximal 500€.
  • KMUs: Bis zu 10 Bildungsschecks pro Jahr, maximal einer pro Mitarbeiter.
  • Persönliches Beratungsgespräch an autorisierter Stelle erforderlich.
  • Beantragung online nicht möglich; Einreichung bei der Weiterbildungsstätte nach Erhalt.

 

Links:

2. KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Förderrichtlinie “KOMPASS” für Soloselbstständige

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Rahmen des ESF Plus das Förderprogramm “KOMPASS” ins Leben gerufen. Dieses Programm zielt darauf ab, Soloselbstständige bei der Sicherung ihrer beruflichen Existenz zu unterstützen und die Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells zu erhöhen.

Soloselbstständige können von dieser Initiative in zweierlei Hinsicht profitieren. Erstens gibt es spezialisierte Anlaufstellen, die sie beraten und ihnen sogenannte Qualifizierungsschecks ausstellen. Zweitens werden, basierend auf diesen Schecks, Qualifizierungsmaßnahmen finanziell gefördert.

Das Besondere dabei: Die geförderten Qualifizierungsmaßnahmen können eine Dauer von mindestens 20 Stunden aufweisen und Kosten von bis zu 5000 Euro verursachen. Dabei übernimmt das Programm beeindruckende 90% der entstandenen Kosten.

Es gibt jedoch spezifische Voraussetzungen, die Soloselbstständige erfüllen müssen, um von “KOMPASS” zu profitieren:

  • Ihr Sitz und ihre Tätigkeit müssen in Deutschland angesiedelt sein.
  • Sie sollten seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sein.
  • Sie dürfen maximal einen Vollzeitbeschäftigten haben.
  • Ihre selbstständige Tätigkeit sollte den Haupterwerb darstellen, das heißt, sie muss mindestens 51% des gesamten Einkommens ausmachen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Programm bis zum 30.04.2026 läuft. Allerdings können die besagten Qualifizierungsschecks nur bis zum 31.10.2025 ausgegeben werden. Für die Antragsstellung und Abwicklung steht den Interessenten ein Online-Portal zur Verfügung.

Kurz zusammengefasst:

  • Initiative: Förderprogramm “KOMPASS” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
  • Ziel: Unterstützung von Soloselbstständigen zur Sicherung ihrer Existenz
  • Angebote: Beratungsstellen und finanzielle Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen
  • Förderung: Min. 20 Stunden Qualifizierung bis zu 5000 Euro Kosten bei 90% Kostendeckung
  • Voraussetzungen: Sitz in Deutschland, min. 2 Jahre am Markt, max. 1 Vollzeitangestellter, Haupterwerb aus Selbstständigkeit
  • Laufzeit: Bis 30.04.2026 mit Scheckausgabe bis 31.10.2025
  • Antragsverfahren: Über ein Online-Portal.

Links:

3. Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Der “Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS” ist ein besonderes Förderprogramm, das Beschäftigte in Hamburg bei ihrer beruflichen Fort- und Weiterbildung unterstützt. Das Programm finanziert bis zu 50% der Weiterbildungskosten, wobei der Höchstbetrag 750 € beträgt. Doch je nach individuellen Gegebenheiten kann diese Förderung auch höher ausfallen. Neben der finanziellen Unterstützung bietet das Programm ein individuelles Qualifizierungscoaching an, das speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von geringer Qualifizierten zugeschnitten ist. Dieses Coaching erfasst Bildungsbedarfe und findet die besten Fördermöglichkeiten.

Eine Weiterbildung kann zahlreiche Vorteile bieten: Sie kann einen Karrieresprung ermöglichen, das berufliche Fachwissen erweitern und festigen, mehr Sicherheit im Umgang mit neuen Herausforderungen am Arbeitsplatz geben oder den Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Pause erleichtern. Insbesondere für Personen über 54 Jahre bietet sie die Chance, berufliche Kenntnisse aufzufrischen.

Wer kann gefördert werden? Personen, die in Hamburg wohnen oder arbeiten, sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (mindestens 15 Wochenstunden) und bei einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten tätig sind, können profitieren. Darüber hinaus können Beschäftigte, die ergänzende Leistungen vom jobcenter erhalten, mit bis zu 100% der Weiterbildungskosten gefördert werden. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Hamburger Handwerk können sogar bis zu 75% (maximal 1.000 €) der Kosten zurückbekommen.

Was genau wird gefördert? Berufliche Weiterbildungen, die mindestens acht Stunden dauern und von qualifizierten Anbietern mit den notwendigen Referenzen durchgeführt werden. Es ist wichtig, alle nötigen Unterlagen spätestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung einzureichen. Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes und Mitarbeiter von Unternehmen der öffentlichen Hand sind jedoch von diesem Angebot ausgenommen.

Kurz zusammengefasst:

  • Förderung von bis zu 50% (maximal 750 €).
  • Individuelles Qualifizierungscoaching und umfassende Beratung.
  • Vorteile der Weiterbildung: Karrieresprung, erweitertes Fachwissen, Sicherheit im Beruf und leichterer Wiedereinstieg.
  • Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, ergänzende Leistungen erhaltende Beschäftigte und Hamburger Handwerker.
  • Mindestens acht Stunden Weiterbildung bei qualifizierten Anbietern.
  • Ausschluss von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes.

Links:

4. Berufsförderungsdienst (Bundeswehr)

Soldaten auf Zeit (SaZ), die ihr Dienstverhältnis nach dem 25.07.2012 begonnen haben, profitieren von umfassenden Berufsförderungsmaßnahmen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, ihnen den Übergang in das zivile Berufsleben zu erleichtern. Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist dabei die zentrale Anlaufstelle, welche SaZ in ihrer beruflichen Orientierung und Qualifizierung berät und unterstützt.

Während ihrer Dienstzeit haben SaZ Anspruch auf interne Bildungsmaßnahmen des BFD, welche für sie kostenlos sind. Zudem werden auch externe Bildungsmaßnahmen gefördert, wobei hier die Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag übernommen werden. Nach Beendigung der Dienstzeit können SaZ schulische Bildung an Bundeswehrfachschulen in Anspruch nehmen, ebenfalls kostenlos. Auch hier wird die berufliche Bildung bis zu einem Höchstbetrag gefördert. Zusätzlich dazu gibt es Übergangsgebührnisse, die als Einkommenssicherung dienen.

Es werden weiterhin Eingliederungshilfen angeboten, um den Übergang in das zivile Berufsleben zu erleichtern. Hierzu zählen die Stellenbörse, Einarbeitungszuschüsse und die Kostenerstattung für Bewerbungen und Prüfungen. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit der Eingliederung in den öffentlichen Dienst mithilfe eines Eingliederungsscheins.

Um von diesen Angeboten profitieren zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört eine Mindestverpflichtungszeit von 4 Jahren. Außerdem ist die Beratung durch den BFD obligatorisch und Anträge für die Förderungen müssen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme gestellt werden. Der Anspruch und die Höhe der Förderung sind letztlich von der Dauer der Verpflichtung abhängig.

Kurz zusammengefasst:

  • Zielgruppe: SaZ mit Dienstverhältnisbeginn nach dem 25.07.2012.
  • Berufsförderungsdienst (BFD) als zentrale Beratungsstelle.
  • Förderung während der Dienstzeit: Kostenlose interne und externe Bildungsmaßnahmen (bis Höchstbetrag).
  • Förderung nach der Dienstzeit: Kostenlose schulische Bildung an Bundeswehrfachschulen, berufliche Bildung (bis Höchstbetrag) und Übergangsgebührnisse.
  • Eingliederungshilfen: Stellenbörse, Einarbeitungszuschuss, Kostenerstattung und Möglichkeit zur Eingliederung in den öffentlichen Dienst.
  • Voraussetzungen: Min. 4 Jahre Verpflichtungszeit, obligatorische BFD-Beratung und Antragstellung vor Maßnahmebeginn. Höhe der Förderung abhängig von Verpflichtungsdauer.

Links:

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