Die Bildungsprämie richtet sich an ArbeitnehmerInnen und Selbständige mit geringem Einkommen, um auch diesen einen Zugang zu lebenslangem Lernen sowie individuell berufsbezogener Weiterbildung zu ermöglichen.
Die Förderung betrifft im beruflichen Zusammenhang die aktuelle oder auch die zukünftig geplante Tätigkeit. Im Mittelpunkt stehen hier natürlich Ihre individuellen Bildungsinteressen. Sie entscheiden selbst, welche Weiterbildung die für Sie Richtige ist.
Für den Erhalt der Bildungsprämie gelten folgende Kriterien:
Unter dem Begriff der Bildungsprämie werden Ihnen zwei Varianten der Förderung angeboten:
Prinzipiell können Sie einen Prämiengutschein unter folgenden Voraussetzungen bei uns einlösen:
Im Rahmen des Prämiengutscheins übernimmt der Staat die Hälfte der Weiterbildungskosten, jedoch in der Regel maximal bis zu EUR 500,00.
Eine Voraussetzung für den Erwerb des Prämiengutscheins ist eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche.
Sie können jedoch auch wenn Sie sich in Kurzarbeit befinden potenziell einen Prämiengutschein für Ihre individuelle Weiterbildung erhalten.
Prinzipiell darf Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen als Einzelperson nicht den Maximalbetrag von EUR 20.000,00 übersteigen. Bei gemeinsam veranlagten Paaren gilt ein auf beide Personen gemeinsam anzuwendendes Limit von EUR 40.000,00 pro Haushalt.
Eine wichtige Hintergrundinformation dazu: Das zu versteuernde Jahreseinkommen entspricht nicht dem Brutto-Einkommen auf Ihrer Gehaltsabrechnung.
Es liegt in der Regel darunter und bildet sich aus dem Einkommen abzüglich unterschiedlicher Beträge. So werden bei der Berechnung des zu versteuernden Jahreseinkommens von den Gesamteinkünften (z.B. aus Selbstständigkeit oder Anstellung, Mieteinnahmen usw.) etwa Sonderausgaben, individuelle Freibeträge (z.B. Kinderfreibeträge), außergewöhnliche Belastungen und Vorsorgeaufwendungen abgezogen.
Auf Ihrem Steuerbescheid finden Sie den Betrag des zu versteuernden Einkommens in der Regel unter „Berechnung der Kirchensteuer“ oder „Berechnung des Solidaritätszuschlags“.
Achtung: Unter dem Punkt „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ ist zwar auch ein Betrag genannt, dieser berücksichtigt allerdings nicht immer die Kinderfreibeträge und ist somit nicht vollständig.
Genauere Informationen rund um das zu versteuernde Jahreseinkommen finden Sie auch auf der offiziellen Seite der Bildungsprämie: https://www.bildungspraemie.info/de/zu-versteuerndes-einkommen.php
Der Spargutschein wird auch „Weiterbildungssparen“ genannt. Damit sollen kostspieligere und über einen längeren Zeitraum laufenden Fortbildungen für Sie finanzierbar gemacht werden.
Diesen kann jeder Bürger erhalten, welcher sich mit vermögenswirksamen Leistungen ein Ersparnis aufgebaut hat. Der Vorteil dieser Variante liegt darin, dass Sie vorzeitig Geld aus dem angesparten Guthaben entnehmen zu können, ohne den Anspruch auf Ihre Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.
Im Gegensatz zu dem Modell des Prämiengutscheins existiert beim Spargutschein keine Einkommensgrenze. Zudem ist auch Ihr Erwerbsstatus hier nicht relevant.
Das könnte Sie interessieren: Der Prämiengutschein und der Spargutschein sind in manchen Fällen auch miteinander kombinierbar.
Generell sollte vorab geklärt werden, ob Sie die nötigen Voraussetzungen für eines der im Folgenden vorgestellten Förderungsmodelle erfüllen.
Dies können Sie mit dem offiziellen Vorab-Check leicht herausfinden: www.bildungspraemie.info/vorabcheck
Prinzipiell kann pro Person jährlich je eine Bildungsprämie ausgegeben werden.
Um die Bildungsprämie zu erhalten, wird in jedem Fall die Teilnahme an einem kostenfreien Beratungsgespräch an einer der bundesweit rund 350 staatlichen Beratungsstellen vorausgesetzt.
Zu Ihrem Beratungsgespräch sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Zudem sollten Sie sich schon vorab ein paar Ihrer Gedanken bezüglich Ihrer Weiterbildungsziele zurechtlegen, da auch dies Gegenstand des Beratungsgesprächs sein kann.
Weitere nützliche Informationen zu der Bildungsprämie sowie ein Verzeichnis der Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.bildungspraemie.info/
Neben der Bildungsprämie bietet das Bundesland Nordrhein-Westfalen auch die Förderungsmöglichkeit des Bildungsschecks an.
Neben Nordrhein-Westfalen gibt es in vielen der anderen Bundesländer ebenfalls ähnliche Modelle, welche zum Teil jedoch von Land zu Land zu unterschiedlichen Konditionen und Bezeichnungen angeboten wird (so z. B. Qualischeck, Weiterbildungsscheck usw.).
Sollte Ihre Wohnstätte sich außerhalb von Nordrhein-Westfalen befinden, so informieren Sie sich am besten über die individuellen Möglichkeiten des Bundeslandes, in welchem Sie ansässig sind.
Förderfähig sind durch den Bildungsscheck die Gesamtausgaben der Weiterbildung oder auch des bei uns gebuchten Kurses entsprechend der ausgestellten Kursrechnung.
Auf dem Bildungsscheck ist jeweils vermerkt, ob die Förderung in Höhe von 50% der Weiterbildungskosten am Ende auf die Netto- oder Bruttoausgaben der Gesamtausgaben errechnet wird. Sie berechnet sich aber in der Regel auf den Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer) der Kosten. Die übrigen Kosten, oder auch der Eigenanteil, werden dann von Ihnen beglichen.
Nicht förderfähig sind entstandene Kosten für Fahrten oder beispielsweise auch die Unterbringung für die Dauer der Weiterbildung.
Der Bildungsscheck für Einwohner des Landes NRW kommt für Sie infrage, wenn...
oder
Genauso kommt dieser aber auch älteren Bürger, Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit in Deutschland nicht anerkannten Berufsabschlüssen (z. B. im Ausland absolvierte Abschlüsse) zu Gute.
Voraussetzung ist prinzipiell ein Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen bzw. dem Bundesland, über dessen Verwaltung Sie den Bildungsscheck in Anspruch nehmen möchten.
Wichtig ist in diesem Fall vor allem auch Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (entspricht nicht dem Brutto-Einkommen).
Dieses darf mehr als EUR 20.000,00, allerdings nicht über EUR 40.000,00 Euro (alleinstehender bzw. einzeln veranlagter Ehepartner) betragen.
Bei einer gemeinsamen Veranlagung (Ehe oder Lebenspartnerschaft) betragen die Einkommensgrenzen mehr als EUR 40.000,00, jedoch nicht über EUR 80.000,00.
Neben den Bildungsschecks für Einzelpersonen werden auch betriebliche Bildungsschecks für Beschäftigte eines Unternehmens angeboten.
Der betriebliche Bildungsscheck des Landes Nordrhein-Westfalen steht Beschäftigten in kleinen sowie mittleren Unternehmen (KMU) zu. Die Förderung muss dazu durch das arbeitgebende Unternehmen bei einer der Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen beantragt und vor Kursbeginn bei der Weiterbildungsstätte eingereicht werden.
Wenn Sie bzw. Ihr Betrieb an dem betrieblichen Bildungsscheck interessiert sind, sollte Ihr Unternehmen folgende Kriterien erfüllen.
Ein Unternehmen kann in einem Kalenderjahr bis zu zehn Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten, dabei jedoch maximal einen betrieblichen Bildungsscheck pro MitarbeiterIn. Maßgeblich ist dafür das Datum der Herausgabe des Bildungsschecks.
Ihr Betrieb wird außerdem dazu angehalten ebenfalls einen Teil der Weiterbildungskosten zu übernehmen.
Kreisfreie Städte, Kreise, Gemeinden und Landesbehörden sind von dem Erhalt betrieblicher Bildungsschecks prinzipiell ausgeschlossen.
Besonders interessant: Sie können innerhalb eines Kalenderjahres sowohl vom Bildungsscheck von Einzelpersonen profitieren, als auch einen Bildungsscheck durch Ihren Arbeitgeber erhalten.
Den Bildungsscheck erhalten Sie, wie auch die Bildungsprämie, nach einem persönlichen Beratungsgespräch an einer autorisierten Beratungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Beratungsgespräch muss dabei unbedingt vor dem offiziellen Beginn bzw. Antritt der Weiterbildung bei uns erfolgen, wobei es jedoch möglich ist sich bereits vorher bei uns dazu anzumelden.
Bis dato ist eine Onlinebeantragung des Bildungsschecks noch nicht möglich.
Wir empfehlen daher telefonisch einen Termin mit der passenden Beratungsstelle zu vereinbaren, damit Sie grundsätzliche Fragen wie „Welche Unterlagen muss ich für den Vor-Ort-Termin mitbringen?“ gleich klären können.
Was Sie aber auf jeden Fall dabei haben sollten:
Nach dem stattgefundenen Beratungsgespräch und dem Erhalt des Bildungsschecks können Sie diesen zur Verrechnung vor Kursbeginn bei uns als Weiterbildungsstätte einreichen.
Wir beantragen dann die Förderung in Höhe von 50% der Weiterbildungskosten (max. EUR 500,00 je Bildungsscheck) bei der für uns zuständigen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen rund um den Bildungsscheck sowie ein Verzeichnis der Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der offiziellen Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW:
Viele unserer SchülerInnen haben durch diese Arten der Förderung bereits erfolgreich Weiterbildungen und Kurse bei uns absolvieren können. Wir beraten Sie natürlich gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch dazu!
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